Alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen unterliegen nachfolgenden Bedingungen:
1. Bestellungen und Angebote
Bestellungen, insbesondere soweit sie inhaltlich von unseren Bedingungen abweichen, sind für uns nur verbindlich, wenn und soweit sie durch uns bestätigt wurden, oder wir durch Übersendung der Ware den Bestellungen nachgekommen sind. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt wurden.
Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen -insbesondere in Einkaufsbedingungen des Bestellers- bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Abweichenden Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestätigte Preise gelten nur bei unveränderter Auftragsdurchführung.
Bei Hereinnahme von Zeichnungen, Mustern etc. übernimmt die Firma keine Verpflichtung der Nachprüfung der Verletzung von Rechten Dritter. Bei Schadenersatzansprüchen Dritter trifft den Besteller eine Freistellungsverpflichtung von allen Ansprüchen.
Zeichnungen oder Muster, die der Besteller hereingibt, sind für uns in Darstellung und Vermassung verbindlich. Eine Haftung für die Funktionstüchtigkeit des entsprechend Zeichnung oder Muster gefertigten Werkzeugs wird nicht übernommen.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in EUR ab Lieferwerk ohne Verpackungs-, Versand- und Verladekosten, eventuelle Zölle oder Zollnebenkosten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind zahlbar bei Warenempfang ohne jeglichen Abzug. Lohnerhöhungen oder Materialpreisverteuerung berechtigen uns, die Preise entsprechend zu erhöhen, wenn die Lieferzeit mehr als 12 Wochen ab Auftragsbestätigung beträgt und die Erhöhungen nach Auf¬tragsbestätigung erst wirksam werden.
Bei Zahlung durch Scheck, Wechsel oder Akzept gilt der Tag der Verfügbarkeit des Gegenwertes als Zahlungseingang. Die Annahme vom Wechsel erfolgt nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Wir behalten uns vor, sofortige Bezahlung zu verlangen und die Erledigung weiterer Aufträge von Vorauszahlungen abhängig zu machen.
Wechselkosten und die Gefahr rechtzeitiger Vorlegung zur Protesterhebung gehen zu Lasten des Käufers.
Wechsel und sonstige Akzepte werden in jedem Falle nur erfüllungshalber angenommen. Die Zahlung gilt erst mit erfolgter Einlösung des Wechsels als erfolgt.
Der Besteller kann wegen erhobener Gewährleistungsansprüche oder aus sonstigen Gründen Zahlungen nicht zurückhalten oder die Aufrechnung erklären, noch sonstige Rückbehaltungsrechte geltend machen.
3. Lieferbedingungen und -fristen
Lieferzeiten für einzelne Aufträge oder Abrufe werden von uns unverbindlich angegeben. Sie beginnen erst mit Zugang der Auftragsbestätigung, soweit alle durch den Besteller zu erbringenden Vorleistungen vorliegen. Eine im Angebot genannte Lieferfrist kann nur bei sofortiger Bestellung eingehalten werden. Schadenersatzansprüche, Verzugsstrafen u.a. sind ausgeschlossen.
Soweit der Besteller nachträgliche Änderungswünsche in die Vertragsbeziehungen einbringt, entbindet dies uns von der Einhaltung der in der Auftragsbestätigung genannten Lieferfrist.
Ereignisse höherer Gewalt, wie Streik etc. berechtigen uns, die von uns angegebenen Lieferfristen für die Dauer der Betriebsverhinderung hinauszuschieben oder, wenn die Umstände es erfordern, unsere Lieferungsverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben.
Die Lieferzeit gilt mit rechtzeitiger Mitteilung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Absendung ohne Verschulden des Lieferers unmöglich ist. Sie gilt auch als eingehalten, wenn die Ware innerhalb der Lieferfrist das Werk verlässt. Teillieferungen sind zulässig. Geht eine Lieferverzögerung auf Verzögerungen unseres Vorlieferanten zurück, treten wir auf unverzügliches Verlangen des Bestellers die uns gegen jenen zustehenden Ansprüche an diesen ab. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
4. Gefahrübergang
Bei Versendungskäufen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder den Paketdienst in unserem Werk bzw. mit der Aufgabe der Ware bei Post oder Bahn über. Der Versand erfolgt auch in allen anderen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller entstandenen Gesamtforderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen. Akzepte, Wechsel und Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Bezahlung. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.
Der Besteller hat von einer etwa erfolgten Pfändung Dritter unverzüglich Nachricht an uns zu erteilen und eine Abschrift des Pfandprotokolls zu übersenden. Die Versicherung gegen alle Risiken betreffend die in unserem Eigentum verbleibenden Waren geht zu Lasten des Bestellers.
Bei Verarbeitung der von uns gelieferten Vorbehaltsware steht uns das Eigentum an der dadurch entstandenen Sache zu; soweit andere ebenfalls Vorbehaltsware zur neu entstandenen Sache geliefert haben im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Die so entstandenen Miteigentumsanteile gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer schon jetzt die ihm an der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an uns ab bis zur Höhe unserer Gesamtforderung gegen ihn.
Dies gilt, soweit andere Lieferanten des Bestellers ebenfalls durch verlängerten Eigentumsvorbehalt an der Kundenforderung des Bestellers beteiligt sind, nur bis zum Rechnungswert der jeweils gelieferten Vorbehaltsware oder in Höhe des Wertes der entstandenen Miteigentumsanteile.
Der Eigentumsvorbehalt und die Vorausabtretung gelten auch im Falle von sogenannten Scheck-/ Wechselgeschäften, so das Akzept nicht zur Einlösung gelangt.
Der Eigentumsvorbehalt und der verlängerte Eigentumsvorbehalt erlöschen, sobald alle unsere Forderungen getilgt sind. Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheiten die Gesamtforderung gegen den Besteller um mehr als 10% der Rechnungswerte, geben wir auf dessen Verlangen Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
Schutzrechte Dritter, insbesondere unserer Lieferanten, sind bei Verwendung der gelieferten Ware zu beachten.
Soweit wir Reparaturen durchgeführt haben, steht uns bis zur vollständigen Bezahlung des Reparaturrechnungsbetrages ein Zurückbehaltungsrecht an dem uns zur Reparatur übergebenen Werkzeug oder sonstigen Gegenstand zur.
6. Gewährleistung
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu prüfen und uns zu unterrichten. Bei begründeter Beanstandung sind wir berechtigt, nach unserer Wahl zweimal fehlerhafte Ware nachzubessern, oder eine kostenfreie Ersatzlieferung der unverbrauchten und uns zurückgesandten beanstandeten Ware vorzunehmen.
Sollte sich herausstellen, dass die Ware trotz Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nicht den vereinbarten Bedingungen entspricht, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, weitere Nachbesserungen selbst vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
Kann die Ware nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachgebessert bzw. eine fehlerfreie Ersatzlieferung vorgenommen werden, ist der Käufer berechtigt, nach vorheriger Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dieser Anspruch ist auf den direkten Schaden einschließlich des entgangenen Gewinns begrenzt. Das gleiche gilt bei Nichteinhaltung zugesicherter Eigenschaften, wobei die Zusicherung das Mangelfolgeschadenrisiko nicht umfasst.
Weitere Ansprüche des Käufers sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen.
7. Rücktrittsrecht
Für den Besteller ist der Auftrag bindend und unwiderruflich, sollte nach erfolgter Auftragsannahme uns bekannt werden, dass sich der Besteller in ungünstiger Vermögenslage befindet, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Sicherstellung oder Vorauszahlung des Rechnungsbetrages zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin gemachten Aufwendungen sind durch den Besteller in vollem Umfang zu ersetzen und Schadenersatz wegen Nichtausführung der Lieferung zu leisten.
8. Geltendes Recht und Gerichtsstand
Für alle Geschäfte gilt deutsches Recht, auch Bestellungen aus dem und Lieferungen in das Ausland.
Für alle aus den Geschäften mit uns sich ergebende Rechte und Pflichten gilt für beide Teile als Erfüllungsort Lüdenscheid. Gerichtsstand für alle entstehenden Streitigkeiten ist Lüdenscheid.